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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

eXpertcode GmbH

Wien, 25.3.2025

 

1.         Geltung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der eXpertcode GmbH („eXpertcode“) legen die Rahmenbedingungen des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber („Kunde“) fest.

eXpertcode erbringt Leistungen ausschließlich basierend auf den vorliegenden AGB. Diese Regelungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht explizit darauf verwiesen wird. Abweichende oder widersprechende Bedingungen erlangen für eXpertcode nur dann Gültigkeit, wenn eXpertcode ihnen vorab schriftlich zustimmt. Dies schließt auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ein.

2.         Vertrag

Angebote und Kostenvoranschläge werden ausschließlich in schriftlicher Form erstellt und sind unverbindlich. Die Erstellung eines Angebots oder Kostenvoranschlags begründet keine Verpflichtung für eXpertcode, den Auftrag anzunehmen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn eXpertcode den Auftrag schriftlich auf Grundlage des vorgelegten Angebots annimmt.

3.         Vertraulichkeit

Die beiden Vertragsparteien vereinbaren, alle wesentlichen Informationen, Daten und Unterlagen ausschließlich für die Projektumsetzung zu verwenden und vertraulich zu halten und sie Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Bestimmung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages aufrecht.

4.         Leistung

Im Kundeninteresse wickelt eXpertcode angenommene Aufträge zügig ab. Eine Verpflichtung zur Bearbeitung besteht jedoch erst, wenn alle erforderlichen Zahlungen erfolgt sind, sämtliche technischen und vertraglichen Details geklärt sind und eXpertcode alle notwendigen Unterlagen (wie Corporate Design, Fotos und Videos mit Informationen zu den Rechten, Zugangsdaten, etc.) vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten alle für das Projekt relevanten Informationen und Inhalte bereitzustellen, die für die Auftragserfüllung erforderlich sind, und eXpertcode unverzüglich über wesentliche Vorgänge zu informieren, auch wenn diese erst während der Auftragsbearbeitung bekannt werden. Für den Mehraufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben des Kunden entsteht, trägt der Kunde die Kosten. eXpertcode behält sich das Recht vor, Leistungen nach eigenem Ermessen entweder selbst auszuführen oder Dritte auf Kosten des Kunden damit zu beauftragen. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Kommunikation ausschließlich auf Deutsch. Die Erstellung einer Dokumentation ist nur auf ausdrücklichen Wunsch und nach gesonderter Vereinbarung möglich.

5.         Webdarstellung

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen und erkennt an, dass Websites und Webshops je nach Browser, Hardware und Betriebssystem unterschiedlich dargestellt werden können. Der von eXpertcode entwickelte Code ist für die Desktop-Versionen aller gängigen Browser optimiert. Die Unterstützung spezifischer Betriebssysteme, Browser oder mobiler Endgeräte kann nach Vereinbarung erfolgen, bringt jedoch zusätzliche Kosten mit sich. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Optimierung von Websites für eine Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Pixel. Bei anderen Auflösungen können Darstellungsabweichungen auftreten.

6.         Mobile Geräte

Für eine optimale Darstellung von Websites auf mobilen Endgeräten ist eine spezielle Anpassung des Designs erforderlich. Manche Technologien sind nicht auf allen mobilen Geräten nutzbar, und verschiedene Kombinationen aus Hardware und Browsern führen zu unterschiedlichen Darstellungen. Die Optimierung für mobile Endgeräte muss separat vereinbart werden.

7.         Browserunabhängigkeit

Der von eXpertcode entwickelte Code ist in den Standard-Installationen von Android und iOS in der bei Vertragsabschluss aktuellen Release-Version sowie in der vorherigen Hauptversion funktionsfähig. Die Unterstützung weiterer Betriebssysteme und Browser kann vereinbart werden, bringt jedoch zusätzliche Kosten mit sich. Native Apps unterscheiden sich von mobilen Websites und müssen jeweils individuell für jedes Betriebssystem entwickelt werden.

8.         Updates

Das Einspielen von allfällig verfügbaren Software-Updates kann im Rahmen eines Servicevertrages gesondert vereinbart werden. Entwicklung und Wartungsarbeiten werden standardmäßig direkt am Live-Server durchgeführt. Der Kunde nimmt dabei mögliche Einschränkungen in der Funktionalität sowie potenzielle Fehlermeldungen in Kauf. eXpertcode empfiehlt ausdrücklich die Nutzung einer Lösung mit separatem Entwicklungs-, Test- und Liveserver, welche gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden kann.

9.         Barrierefreiheit

Barrierefreie Websites werden grundsätzlich basierend auf den Anforderungen des Kunden entwickelt und programmiert und nur nach vertraglicher schriftlicher Vereinbarung. Soll Barrierefreiheit sichergestellt werden, muss der Kunde dies zu Beginn des Projekts mitteilen. Gemeinsam mit dem Auftragnehmer wird dann die gewünschte Konformitätsstufe A oder AA gemäß den W3C Web Content Accessibility Guidelines festgelegt.

10.      Mitwirkungsverpflichtung

Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Erstellung der Website oder des Webshops durch eXpertcode aktiv mitzuwirken. Dies umfasst insbesondere:

  1. Die rechtzeitige Bereitstellung von erforderlichen Informationen, Inhalten (wie Texte, Bilder, Logos) und Daten in geeigneter Form.
  2. Die Übermittlung von Feedback und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen, um Verzögerungen im Projektablauf zu vermeiden.
  3. Die Kommunikation und Zusammenarbeit mit [Unternehmensname], um auftretende Fragen oder Änderungen zeitnah zu klären.

Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, kann dies zu Verzögerungen im Projekt führen, die von eXpertcode nicht zu vertreten sind. Eventuell daraus entstehende Mehrkosten oder zusätzliche Aufwände können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

11.      Webdesign

Für die Abnahme des Webdesigns gibt es eine Korrekturschleife. Nach erfolgreicher Designerstellung, die dem Kunden online in ansprechender Form präsentiert wird, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von drei Werktagen Feedback auf diesen Erstentwurf zu geben und alle Korrekturen und Änderungen im Webolution-Tool zu markieren, zu kennzeichnen bzw. als Notiz oder Kommentar mitzuteilen. Nach erfolgter Korrektur des Designentwurfs durch Webolution ist der Kunde verpflichtet, das Design innerhalb von drei weiteren Werktagen mit dem Button „Design akzeptiert“ abzunehmen. Sollten auf Seiten von eXpertcode nachweislich Fehler passiert sein, korrigiert eXpertcode diese ohne zusätzliche Kosten.

12.      Nachträgliches Redesign

Sollte der Kunde ein bereits abgenommenes Design nach Abnahme („Design akzeptiert“) geringfügig ändern wollen, fallen für jede Änderung pauschal mindestens 4 Stunden zum Standardstundensatz von eXpertcode an. Wesentliche nachträgliche Webdesignänderungen nach Abnahme sind nicht im Projektpreis inkludiert. Sollte nachträglich trotzdem eine wesentliche Designänderung gewünscht werden, legt eXpertcode für dieses Redesign ein zusätzliches schriftliches Angebot. Sollte die Implementierung des akzeptierten Designs schon begonnen worden sein, muss eXpertcode auch die bereits entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.

13.      Webhosting

eXpertcode tritt bei Webhosting-Angeboten als Wiederverkäufer auf und stellt in der Regel die Dienstleistungen eines Drittanbieters bereit. Die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Providers gelten zusätzlich als vereinbart. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Serverwechsel und Domainumstellungen, beispielsweise beim Launch einer Website, bis zu 48 Stunden dauern können, nachdem der Wechsel vom Provider durchgeführt wurde. Standardmäßig enthalten Hostingdienstleistungen keine Datensicherung (Backup). Eine abweichende Vereinbarung hierzu erfordert eine gesonderte Absprache.

14.      IT Security

Auf Kundenwunsch und als separates Angebot bieten wir eine solide IT Security Lösung an. Wir schützen unsere Kunden gegen:

  • Cyberangriffe
    • Ransomware: Schutz vor Erpressersoftware, die Systeme verschlüsselt.
    • Phishing & Social Engineering: Erkennung und Abwehr manipulativer Angriffstechniken.
    • DDoS-Angriffe: Schutz vor Überlastung durch massenhafte Anfragen.
  • Datenlecks & Industriespionage
    • Schutz sensibler Daten durch Verschlüsselung & Zugriffskontrollen.
    • Erkennung und Verhinderung unbefugter Zugriffe.
  • Systemausfälle & Sabotage
    • Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von IT-Systemen.
    • Notfallpläne & Backup-Strategien für den Wiederanlauf nach Ausfällen.
  • Insider-Bedrohungen
    • Schutz vor böswilligen oder fahrlässigen Handlungen von Mitarbeitenden.
    • Strenge Zugriffsrechte & Überwachungsmaßnahmen.
  • Schwachstellen & Software-Sicherheitslücken
    • Regelmäßige Patches & Updates für Systeme.
    • Risikoanalysen & Penetrationstests zur frühzeitigen Erkennung von Lücken.

Ein Vertrag für diese Dienstleistungen kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots durch den Kunden zustande. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

15.      Suchmaschinen

eXpertcode hat keinen Einfluss auf das Verhalten oder die Rankings von Suchmaschinen und kann daher keine Garantie für eine bestimmte Platzierung der Kundenwebsite übernehmen. Der Kunde hat die Möglichkeit, eXpertcode mit der Durchführung fortlaufender Optimierungsmaßnahmen zu beauftragen, die während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses umgesetzt werden. Nach Vertragsende werden alle Optimierungsmaßnahmen eingestellt.

16.      E-Mail-Verteiler und Daten

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Daten in seinem E-Mail-Verteiler und bestätigt ausdrücklich, dass ihm die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des TKG und ECG, bekannt sind. Vor dem Versand ist er verpflichtet, die Adressen mit der Liste gemäß § 7 Abs. 2 ECG (“Robinson-Liste”) abzugleichen. Der Kunde verpflichtet sich, eXpertcode von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund der Zusendung unerwünschter E-Mails schad- und klaglos zu halten. Zudem erkennt der Kunde an, dass E-Mails, die vom Webserver versendet werden, von SPAM-Filtern blockiert werden können, auf deren Konfiguration eXpertcode keinen Einfluss hat.

17.      Nutzung des E-Mail-Verteilers

Der Kunde muss eXpertcode einen DSGVO-konformen Zugang zum E-Mail-Verteiler gewähren. Der Versand der E-Mails erfolgt gestaffelt und mit zeitlicher Verzögerung. Vor dem eigentlichen Versand erhält der Kunde ein Testmail, das von ihm geprüft und freigegeben werden muss. Änderungen nach Freigabe verursachen zusätzliche Kosten. Aufgrund technischer Einschränkungen der verschiedenen Mailprogramme kann die Darstellung von E-Mails variieren. Standardmäßig erfolgt die Optimierung für die bei Projektbeginn aktuelle Version von MS Outlook (letzte offizielle Release-Version). Für die Unterstützung weiterer Mailprogramme ist eine separate Vereinbarung erforderlich. eXpertcode hat keinen Einfluss auf die Anbieter wie Google, Facebook, X (ehemals Twitter), etc. Sollten diese ihre Funktionalitäten vorübergehend oder dauerhaft ändern, entfernen oder stören, kann dies zu Unterbrechungen in den von eXpertcode entwickelten Services führen. In solchen Fällen kann eXpertcode versuchen, die Services an die neuen Anforderungen anzupassen, jedoch ohne Gewähr und mit zusätzlichen Kosten verbunden.

18.      Kosten des Content Copywriting Service

Die Nutzung des Content Copywriting Service von eXpertcode ist in den ersten 2 Monaten kostenlos und danach werden 199 EUR pro Monat pauschal verrechnet. Das inkludiert maximal 4 Newsletter pro Monat mit Content und Versand.

19.      Rechtmäßige Nutzung des Content Copywriting Service

Der durch eXpertcode erstellte Inhalt (Texte, Slogans, Beschreibungen, etc.) ist speziell für den Auftraggeber und dessen vereinbarte Zwecke bestimmt. Die Nutzung umfasst:

  1. Verwendung im vereinbarten Kontext: Der Content darf ausschließlich in den vorher festgelegten Medien und Plattformen verwendet werden (z. B. Webseite, Social Media, Flyer).
  2. Bearbeitung und Anpassung: Änderungen und Anpassungen des Inhalts dürfen nur mit Zustimmung von eXpertcode vorgenommen werden, sofern nicht anders vereinbart.

20.      Ausschlussbestimmungen für den Content Copywriting Service

  1. Weiterverkauf oder Übertragung: Der durch eXpertcode erstellte Content darf nicht ohne vorherige Genehmigung an Dritte weiterverkauft, lizenziert oder anderweitig übertragen werden.
  2. Verwendung außerhalb des vereinbarten Rahmens: Die Nutzung des Contents für andere Projekte, Zwecke oder in anderen Kontexten ist untersagt, sofern keine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis vorliegt.
  3. Urheberschaftsverletzung: Der Auftraggeber darf den erstellten Content nicht als Eigenwerk ausgeben und ist verpflichtet, die Urheberschaft von eXpertcode zu respektieren.

Bei unrechtmäßiger Nutzung des Content Copywriting Service schließt der Auftraggeber etwaige Schadenersatzansprüche nicht aus.

21.      Rechtskonformität

Die rechtskonforme Gestaltung von Webangeboten obliegt ausschließlich dem Kunden. Insbesondere die rechtlichen Bestimmungen bezüglich Impressum, Einhaltung der DSGVO, Cookie-Setzung, Marketing- und Performance-Tracking, E-Mail-Versand mit Double-Opt-In, Datenschutzregelungen, Webshops müssen den gesetzlichen Vorgaben je nach Zielgruppe und Land entsprechen. eXpertcode weist darauf hin, dass der Kunde ganz alleine verantwortlich ist für die Einhaltung und Umsetzung aller gesetzlichen und ethischen Regeln und Normen ist. eXpertcode liefert nach bestem Wissen und Gewissen Unterstützung bei der Erstellung dieser Texte und der strukturierten Umsetzung. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, alle Inhalte durch einen Rechtsbeistand vor der Abnahme auf eigene Kosten prüfen zu lassen. eXpertcode schließt dafür jegliche Haftung explizit aus.

22.      Wartung – Kosten

eXpertcode bietet dem Kunden Wartungsservices Mit Hosting, Domain, Updates und Content Aktualisierung im Umfang von einer Arbeitsstunde an. Das Wartungsservice ist nach Abnahme der Website durch den Kunden in den ersten zwei Monaten kostenlos und danach werden 99 EUR pro Monat pauschal verrechnet.

23.      Wartung – Leistungsdauer

Das Wartungsservice wird nach den ersten zwei kostenlosen Monaten jeweils für ein Jahr abgeschlossen. Wird das Wartungsservice nicht von eXpertcode oder vom Kunden bis längstens 30 Tage vor Ablauf des Servicejahres schriftlich gekündigt (entscheidend für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Einlangens beim jeweils anderen Vertragspartner), verlängert sich das Wartungsservice zu denselben Bedingungen um ein weiteres Jahr. eXpertcode ist berechtigt, die Kosten für das Wartungsservice einer jährlichen Indexanpassung, jeweils am Beginn des Servicejahres, bezogen auf den Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt des erstmaligen Abschlusses des Wartungsservices zu unterziehen.

24.      Fristen

Termine oder Fristen sind für eXpertcode nur dann bindend, wenn sie im Angebot schriftlich festgelegt wurden. eXpertcode ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Eine Leistungsstörung liegt jedoch erst vor, wenn der Kunde eXpertcode schriftlich auf den Verzug hinweist und eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzt. Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann der Kunde seine gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Verzögerungen, die auf das Umfeld des Kunden oder auf Verzögerungen durch Dritte zurückzuführen sind, sowie unvorhersehbare oder unvermeidbare Ereignisse, fallen nicht in die Verantwortung von eXpertcode.

25.      Rücktritt

eXpertcode behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seinen Informations-, Mitwirkungs- oder Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommt. Dies gilt ebenso, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Bonität des Kunden bestehen, dieser weder eine Anzahlung noch eine von eXpertcode akzeptierte Sicherheitsleistung erbringt, als auch im Falle einer groben Vertragsverletzung seitens des Kunden. eXpertcode hat in diesem Fall Anspruch auf die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und die mit der Vertragsauflösung entstandenen Kosten.

26.      Honorar

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, entsteht der Honoraranspruch von eXpertcode mit jeder erbrachten Teilleistung. eXpertcode ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Akontozahlungen einzufordern. Die Honorare von eXpertcode verstehen sich, sofern nicht anders angegeben als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Preisangaben erfolgen in Euro. Zur Abgeltung von Rechten wie Urheber- oder Leistungsschutz, Kennzeichenrecht oder Designschutz kann eXpertcode einen Aufschlag auf den Rechnungsbetrag erheben. Die Höhe des Aufschlags richtet sich nach dem Umfang der eingeräumten Rechte, z. B. umfassende Nutzung, Bearbeitung, Exklusivität oder geografische Einschränkungen. Sollte eine Überschreitung der schriftlich vereinbarten Kosten um mehr als 15 % absehbar sein, wird eXpertcode den Kunden darüber informieren. Erfolgt kein schriftlicher Widerspruch des Kunden innerhalb von drei Tagen nach diesem Hinweis und werden keine kostengünstigeren Alternativen vorgeschlagen, gilt die Kostenüberschreitung als genehmigt.

27.      Zahlung Honorar

Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Zahlungskonditionen: Der Kunde ist verpflichtet, 50 % des Auftragsvolumens + UST innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzug an eXpertcode zu zahlen. eXpertcode behält sich das Recht vor, mit der Ausführung der Dienstleistungen zu warten, bis der Betrag auf dem Geschäftskonto gutgeschrieben wurde. Die restlichen 50 % des Auftragsvolumens + UST sind nach erfolgter Abnahme sofort und ohne Abzug fällig.

28.      Zahlung laufende Kosten

Für laufende Wartungs- und Serviceverträge erfolgt die Rechnungsstellung jährlich im Voraus. Bei Zahlungsverzug ist eXpertcode berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,9 % pro Monat sowie die Kosten für außergerichtliche und gerichtliche Rechtsverfolgung zu fordern. Eine Mahnung ist nicht erforderlich. Sollte eXpertcode jedoch eine schriftliche Mahnung ausstellen, müssen Mahnkosten in Höhe von 5 % des offenen Rechnungsbetrags in Rechnung gestellt werden. Im Falle eines Zahlungsverzugs kann eXpertcode alle im Rahmen anderer Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung weiterer Dienstleistungen einstellen. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese gerichtlich festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.

29.      Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von eXpertcode schriftlich abzunehmen. Die Abnahme muss innerhalb von drei Tagen erfolgen, nachdem der Kunde erstmals Zugang zum Leistungsgegenstand erhalten hat.

30.      Mängel

Eventuelle Mängel sind während der Abnahme schriftlich zu melden. Dabei müssen sie klar beschrieben, belegt und begründet werden. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder den Austausch der Leistung durch eXpertcode. Wird keine fristgerechte Meldung gemacht, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als mängelfrei abgenommen. Eine Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von eXpertcode ist ausgeschlossen. Der Kunde muss nachweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag, wann der Mangel festgestellt wurde und dass die Mängelrüge rechtzeitig erfolgte. Bei einer berechtigten Mängelrüge wird eXpertcode die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben, wobei der Kunde verpflichtet ist, eXpertcode die erforderliche Unterstützung zu leisten. eXpertcode kann eine Nachbesserung verweigern, wenn diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist.

31.      Haftung

Die Gesamthaftung von eXpertcode beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und ist auf die Höhe des Auftragswertes exklusive Auslagen und Umsatzsteuer begrenzt. Der Kunde ist in der Beweispflicht, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. eXpertcode haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, Einnahmenausfall, Kapitalkosten, sowie für den Ersatz nicht deliktischer Forderungen Dritter an den Kunden, sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden. Jegliche Haftung für Schäden, die durch Hackerangriffe, Datendiebstahl oder vergleichbare Sicherheitsvorfälle entstehen, wird ausgeschlossen, sofern solche Vorfälle nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von eXpertcode verursacht wurden.

32.      Rechte Dritter

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die für den Auftrag bereitgestellten Unterlagen (z. B. Fotos, Videos, Logos) keine Rechte Dritter verletzen. eXpertcode übernimmt keine Haftung für die Verletzung solcher Rechte. Sollte eXpertcode deswegen in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, eXpertcode schad- und klaglos zu halten und alle entstehenden Nachteile zu ersetzen. Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Gewährleistung oder Schadenersatz, entfallen, wenn er selbst oder Dritte Änderungen an den Leistungen von eXpertcode vornehmen, wie z. B. am gelieferten Programmcode, der Datenbank, etc.

33.      DSGVO

Die Vertragsparteien stimmen zu, einen separaten Vertrag abzuschließen, der die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt. Eine Haftung für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verstoß erfolgt vorsätzlich oder grob fahrlässig durch eXpertcode.

34.      Eigentumsrecht

Alle Leistungen von eXpertcode sowie deren Bestandteile, einschließlich Entwürfe, Originale, Zugangsdaten, Programmunterlagen und Designvorlagen, bleiben Eigentum von eXpertcode und können jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückgefordert werden.

35.      Nutzungsrecht

Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung des Honorars das Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und Umfang. Sofern nichts anderes schriftlich festgelegt wurde, umfasst das Nutzungsrecht mindestens die Verbreitung und Vervielfältigung im Trägermedium ohne zeitliche und räumliche Einschränkungen. Änderungen oder Bearbeitungen der Leistungen von eXpertcode sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von eXpertcode gestattet, insbesondere auch Weiterentwicklungen durch den Kunden oder Dritte. Für eine Nutzung, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist ebenfalls eine Zustimmung von eXpertcode erforderlich. In diesem Fall kann eXpertcode eine zusätzliche, angemessene Vergütung verlangen.

36.      Referenz

Für die erfolgreiche Umsetzung einer Conversion Umsatzseite für den Kunden erklärt sich eXpertcode bereit, die Website oder den Webshop des Kunden als Referenz für mehr Website Besucher zu verwenden. eXpertcode ist berechtigt, auf allen Websites oder Werbematerialien auf eXpertcode zu verweisen und zu verlinken, ohne dass dem Kunden hierfür ein Anspruch auf Entgelt entsteht. Zudem darf eXpertcode auf eigenen Werbeträgern, einschließlich der eigenen Website, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unter Verwendung von dessen Namen und Logo hervorheben. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss der Kunde das eXpertcode vor der Abnahme und Live-Schaltung der Website schriftlich mitteilen.

37.      Stundensatz

Der Stundensatz für jeglichen Zusatzaufwand im Bereich Webdesign, Webdevelopment, Grafikdesign, Content Erstellung, Copywriting, Implementierung und Programmierung, sowie Digitalisierungsberatung beträgt pauschal 250 EUR netto.

38.      Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und eXpertcode unterliegt ausschließlich österreichischem materiellem Recht, wobei internationale Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht ausgeschlossen sind. Der Firmensitz von eXpertcode gilt als Erfüllungsort. Für sämtliche Streitigkeiten, die direkt zwischen dem Kunden und eXpertcode entstehen, wird das sachlich zuständige Gericht im ersten Wiener Gemeindebezirk als Gerichtsstand festgelegt.

39.      Schlussbestimmungen

Zusätzliche Vereinbarungen, Vorbehalte sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten werden; dies gilt ebenso für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder eine Lücke aufweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame oder fehlende Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Vereinbarung am nächsten kommt.